Zahlreiche Vorhaben und Ziele im Arbeitsprogramm der Bundesregierung formuliert

Dass künstliche Intelligenz eine disruptive Technologie mit enormen Potentialen und einer Reihe von Risiken ist, lässt sich mittlerweile in einer Vielzahl von Diskursen und praktischen Anwendungen in Forschung und Technologie, Medizin oder in der Wirtschaft belegen. Mit Jänner 2020 ist Künstliche Intelligenz auch „offizieller“ Teil der Arbeitsvorhaben der österreichischen Bundesregierung geworden. Zunächst fokussiert die Bundesregierung auf mögliche negative Effekte von Künstlicher Intelligenz und möchte internationale Initiativen unterstützen, die wirksam Problemen entgegentreten, die durch die künstliche Intelligenz für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie entstehen. Im Zuge der Entwicklung einer neuen EU-Digitalstrategie soll Europa seine Technologiesouveränität auch im Bereich der künstlichen Intelligenz entwickeln. Im Themenfeld Cybersicherheit und Digitalisierung sollen insbesondere bei interdisziplinären Cybersicherheitsthemen wie der Künstlichen Intelligenz, 5G-Sicherheitsstandards oder dem Internet der Dinge politische Positionen koordiniert und einheitliche Sicherheitsstandards entwickelt werden. In einem eigenen Abschnitt mit dem Titel „Zukunftssichere Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz schaffen“ auf ethische, technische und operative Aspekte des Einsatzes von künstlicher Intelligenz umfassend eingegangen. Die postulierte Künstliche-Intelligenz-Strategie des Bundes umfasst dabei die Klärung regulativer Fragen ebenso wie Setzung von Forschungsschwerpunkten gemeinsam mit Wirtschaft und Bildungssektor. Ebenso wird eine Definition von roten Linien in der Anwendung von KI durch den österreichischen Staat gefordert. Schließlich möchte die Bundesregierung Österreichs bestehende KI-Zentren stärken und noch besser international vernetzen. Damit soll Österreichs Beitrag zu Europas KI-Entwicklung sichergestellt werden.

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