Einsatzmöglichkeiten in den Bereichen Justiz, Inneres und Landesverteidigung angedacht.

Die österreichische Bundesregierung setzt sich in ihrem Anfang Jänner 2020 verabschiedeten Regierungsprogramm ins insgesamt sechs Kapitel mit ihren wichtigsten Herausforderungen und Zielsetzungen für die Regierungsarbeit auseinander. Auf das Thema Drohnen wird in mehreren Kapiteln primär in Bezug auf Sicherheitsaspekte eingegangen. So sollen in allen Justizanstalten zeitgemäße Sicherheitsstandards durch bauliche und technische Maßnahmen gewährleistet werden, um u.a. eine effektive Drohnenabwehr zu ermöglichen. Das Luftfahrtgesetz soll überarbeitet werden, um klare gesetzliche Grundlage und Betriebsvorschriften zur Nutzung von Drohnen und anderer Unpiloted Aerial Vehicles zu schaffen.

Die Polizei soll verstärkt die Möglichkeit zum Einsatz von Drohnen bei Polizeieinsätzen im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen erhalten. Für das Bundesheer ist die Nutzung von Drohnen in einem Einsatzspektrum von Schutzoperationen bis zur Katastrophenhilfe als einer von mehreren neuen Schwerpunkten definiert. Insbesondere sollen die spezialisierten Fähigkeiten des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen eines Ausbaus der Drohnenabwehrfähigkeiten nachhaltig verbessert werden. Zusammenfassend sind die genannten Maßnahmen, die sich in dieser Form erstmals im Arbeitsprogramm einer Bundesregierung finden, ausdrücklich als Beginn zur Entwicklung einer umfassenden Drohnenstrategie zu begrüßen: Link zum Regierungsprogramm unter www.bka.gv.at auf der Homepage des Bundeskanzleramts.